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Gassigehen Gesetz – Pflicht für Hundehalter

Gassigehen Gesetz

Was ändert sich 2022 für Hundehalter im Gassigehen Gesetz?

Gassigehen Gesetz oder die sogenannte Auslaufpflicht oder auch Gassi Pflicht genannt, gilt für Hundebesitzer: Das steht in der Tierschutz-Hundeverordnung 2022.

Diese Neuregelung betrifft absolut jeden Hundehalter, es ist die allgemeine Anforderung an das Halten.

Genauer gesagt, ist in der Gesetzgebung dies nun neu verankert.

In Paragraf Zwei der Tierschutzverordnung heißt es, dass jeder Hund in Deutschland ausreichend Auslauf im Freien, auch „außerhalb eines Zwingers“ haben muss und zudem jeder Hundehalter sich täglich aktiv mit seinem Hund beschäftigen muss.

Um noch ein bisschen mehr ins Detail zu gehen, heißt das Gassigehen Gesetz:

Einem Hund ist nach Maßgabe des Satzes Drei, mehrmals täglich in ausreichender Dauer Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson) zu gewähren

Jedoch ist hier keine exakte und genaue Zeitangabe vermerkt.

Das Gassigehen Gesetz soll auch regelmäßigen Kontakt zu Artgenossen vorschreiben und der Sozialisierung dienen.

Es sei denn, dies ist im Einzelfall aus gesundheitlichen Gründen oder aus Gründen der Unverträglichkeit zum Schutz des Hundes oder seiner Artgenossen nicht möglich.

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Die Bedürfnisse von Hunden stehen ganz oben und sollen im neuen Gesetz verstärkt berücksichtigt werden.

Somit ist zum Beispiel die Anbindehaltung grundsätzlich verboten, Ausnahmen gibt es nur unter bestimmten Bedingungen für Arbeitshunde.

Für die Haltung von Herdenschutzhunden wurden spezielle Regeln erlassen.

Hundezüchter in jeglicher Form müssen in Zukunft sowohl eine ausreichende Sozialisation an Menschen und Artgenossen als auch eine Gewöhnung der Welpen an Umweltreize sicherstellen.

Jeder Züchter ist verpflichtet, mindestens vier Stunden täglich dem Umgang mit den Welpen zu widmen.

In der gewerbsmäßigen Zucht darf eine Person nicht mehr als drei Hündinnen mit ihrem Wurf gleichzeitig betreuen.

Für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen wird ein Ausstellungsverbot erlassen, das nicht nur für Zuchtausstellungen gilt, sondern unter anderem auch für Zuchtleistungsprüfungen und Hundesportveranstaltungen.

Auch das bereits gültige Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig amputierte Hunde wird entsprechend ausgedehnt.

Für einige der Änderungen gelten Fristenregelungen, sodass sie erst am 01. Januar 2023 bzw. 2024 wirksam werden.

Das Gassigehen Gesetz besagt auch, dass Hunde außerhalb eines Zwingers Auslauf bekommen müssen.

Genauer gesagt, sollen Hunde (in Räumen) einen Blick ins Freie gewährt werden, die Anbindehaltung ist grundsätzlich verboten.

Gassigehen PflichtWann kommt die neue Hundeverordnung?

Nach wie vor gibt es schon eine Hundeverordnung, aber nicht überall werden die lieben Vierbeiner auch gut behandelt.

Auch wenn es diese seit 2001 gibt, zog bislang ein schlechter Umgang mit dem Hund kaum Konsequenzen nach sich.

Die seit 2001 geltende Tierschutz-Hundeverordnung wies also einiges an Lücken und Interpretationsmöglichkeiten auf.

Ab diesem Jahr 2022 kommen aber einige neue Regeln und Verbote auf Halter und Züchter zu.

Es geht vor allem darum, das Leben der Tiere, vor allem hier die Hunde, zu verbessern und eine bessere artgerechte Haltung gesetzlich zu verankern.

Wer sein Hund schlecht behandelt, musste in der Vergangenheit kaum mit Konsequenzen rechnen. Der Grund dafür war eine mangelhafte Tierschutz-Hundeverordnung, die seit 2001 galt.

Die neue Hundeverordnung gibt es per Gesetzgebung:

§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten

(1) Einem Hund ist nach Maßgabe des Satzes 3

1. ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren,

2. mehrmals täglich in ausreichender Dauer Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren und

3. regelmäßig der Kontakt zu Artgenossen zu ermöglichen, es sei denn, dies ist im Einzelfall aus gesundheitlichen Gründen oder aus Gründen der Unverträglichkeit zum Schutz des Hundes oder seiner Artgenossen nicht möglich.

folgende.

Mit der Änderung der Verordnung werden nun etwa die Anforderungen an die Hundehaltung verbessert, um unzureichenden Zucht- und Haltungsbedingungen entgegenzuwirken.

Die Sozialisierung steht hier ganz klar im Vordergrund und jeder Hundehalter wird in die Pflicht genommen, sich besser um sein Tier zu kümmern und auch artgerecht für ihn zu sorgen.

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Gassipflicht

Ist Gassigehen per Gesetz wirklich Pflicht?

In Deutschland gibt es viele Hundehalter und auch viele Hunde, einige Hundebesitzer, haben sogar 2-3 Hunderassen zu Hause.

Jedoch bekommen einige Tiere nicht genügend Auslauf oder Aufmerksamkeit.

Das Gassigehen Gesetz oder die Auslaufpflicht, zwingt diese Hundebesitzer nun zur Handlung.

Der Hund wird auch der beste Freund des Menschen genannt.

Was bei einem jedoch ein geliebter Vierbeiner ist und ein vollständiges Familienmitglied wird, kommt der Hund bei anderen Haltern eindeutig zu kurz oder werden nicht artgerecht behandelt.

Um solche Missstände in Zukunft zu verringern, hat die Bundesregierung die Tierschutzhundeverordnung angepasst und ein Gassigehen Gesetz erlassen.

Was jedoch weit über das Gassigehen hinaus geht.

Die neuen Regeln ziehen sich von der Hundehaltung über die Betreuung der Hunde bis hin zur Hundezucht im Einklang mit der Sozialisierung von Hundewelpen.

Die neuen Regelungen in der Tierschutzhundeverordnung des Bundes geht auf die ehemalige Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) zurück.

Im August 2021 hatte sie gegenüber der Deutschen Presse-Agentur gesagt: „Haustiere sind keine Kuscheltiere – ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden.“

Das neue Gassigehen Gesetz für Hundehalter ist aber nicht die einzige Lösung, um Hunden in deutschen Haushalten ein artgerechtes Leben zu ermöglichen.

Bund und Länder überlegen sogar einen Hundeführerschein einzuführen und in Baden-Württemberg könnte das bald sogar der Fall sein.

Wie lange muss ein Hund raus Gassigehen Gesetz?

Bereits 2020 oder früher wurde schon immer gesagt, dass jeder Hund mindestens zweimal am Tag Auslauf im Freien bekommen muss, wobei die Gesamtdauer mindestens eine Stunde an der frischen Luft betragen sollt.

Grundsätzlich kann dabei auch der eigene Garten mit zum Auslauf im Freien gezählt werden, dass war bis jetzt immer unklar und nicht genau definiert.

Was aber generell für jeden Hundebesitzer selbstverständlich sein sollte, dass ein Hund mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien benötigt.

Gassigehen Tierschutz

Wie oft sollte man am Tag mit dem Hund raus?

Auch wenn das oben genannte eine Regelung zum Auslauf sein soll, kommt es immer noch auf die Hunderasse an sich an.

Ausgewachsene Hunde müssen da schon mal 4 – 5 tägliche Freigänge bekommen und draußen sein.

Im Prinzip können Hunde länger ohne Gassigehen auskommen, jedoch überreizt dies die Blase des Tieres.

Gerade Hunde älteren Semester, wie Seniorenhunde, müssen oft etwas häufiger nach draußen, da sie ihre Blase nicht mehr richtig kontrollieren können

Grundsätzlich können wir sagen, dass du mit deinem Hund 3 – 4 Mal täglich für mindestens 15 Minuten nach draußen gehen solltest.

Wie oft und wie lange kommt natürlich auch auf verschiedene Merkmale an:

Wie zum Beispiel:

  • Hunderasse
  • Alter
  • Größe
  • Gesundheitszustand
  • Fressgewohnheiten
  • usw.

Mit Sicherheit ist jede Hunderasse unterschiedlich zu betrachten, denn für kleinere Hunde kann ein Spaziergang pro Tag ausreichend sein.

Für andere Hunde ist dann wieder das Energielevel entscheidend und hier sollte dann mehr als ein Spaziergang am Tag gemacht werden, wenn nicht sogar aktiv gespielt werden.

Im Zweifel kannst du dich hier bei unseren Hunderassen umschauen und nachlesen, wieviel Aktivität dein Liebling braucht.

Falls du den kürzeren Weg haben möchtest, haben wir dir hier ein paar Hunderassen mit viel Energie zusammengestellt:

 

Mit diesen Hunden kannst du sehr gut nach draußen gehen und sämtliche Outdoor-Aktivitäten ausüben. Egal, ob du spazieren gehst, wanderst oder läufst, mit diesen Hunden macht das alles doppelt so viel Spaß.

Nicht zu Unterschätzen sind die Terrier unter den Hunderassen. Selbst wenn du jetzt denkst, ach das Gassigehen Gesetzt verlangt zu viel und mein Hund braucht das nicht, weil er klein ist, hast du dich im Terrier getäuscht.

Terrier brauchen jeden Tag mindestens 1,5 Stunden Aktivität, laufen, spielen oder Kopfarbeit.

Falls du einen Terrier besitzt, solltest du mindestens 3 Mal täglich für 20 – 25 Minuten Gassi gehen.

Kopfarbeit und spielen sollten auch dabei sein, wenn auch nicht lang, aber mindestens für 20 Minuten am Tag sollte für eine Herausforderung genug sein, um sie fit zu halten.

Besitzt du einen Hund der vielleicht seinen Jagdtrieb ausleben muss?

Wie zum Beispiel:

Dann solltest du dir überlegen, wie deinen Hund mit kleinen Spielen bei Laune hältst, die seinen Jagdtrieb ausleben lassen.

Solltest du keine Idee haben, dann haben wir für dich hier noch ein paar Sportarten für dich und deinen Hund:

  • Agility-Training
  • Hundeparcour
  • Hunde-Tricks
  • Intelligenzspiele
  • Joggen
  • Mantrailing
  • Radfahren
  • Wandern

Sollte nichts für dich dabei sein und du bist immer noch ratlos, dann legen wir dir die Hundeschule von Johanna Esser ans Herz, hier kannst du wirklich sehr viel über deinen Hund lernen:

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Gassigehen Wie oft

Was passiert wenn ich nicht mit dem Hund spazieren gehe?

Stell dir doch mal vor, was mit dir passiert, wenn du dich nicht bewegst?

Es schmerzt, die Waage zeigt mehr und mehr an, deine Kontakte schwinden dahin und irgendwann bist du einsam, weil du nicht mehr vor die Tür gehst.

Und so ist es mit deinem Hund auch.

Wenn Dein Hund nicht genügend körperliche und dazu noch geistige Bewegung bekommt, dann kann er an Gewicht zulegen, gelangweilt oder frustriert sein oder seiner überschüssigen Energie auf ungünstige Art und Weise freien Lauf lassen. (Beispiel an deinen Möbeln)

Unterschätze also nicht das Gassigehen Gesetz, denn es hat schon seinen Grund, warum dies dazu geführt hat.

Viele Hunde sind genau aus diesem Grund der Nichtbeachtung verhaltensauffällig.

Nur in dem Gassigehen Gesetz ist völlig unklar, wie die Einhaltung für die rund zehn Millionen Hunde in Deutschland und die Auslaufregel im Gassigehen Gesetz überhaupt bei privaten Hundebesitzern umgesetzt werden soll.

Hier wird auf die Behörden der Länder hingewiesen, aber genaueres ist dabei noch nicht herausgekommen.

Ob es bereits einen Plan gibt, wie dieses durchzuführen ist und das Gassigehen Gesetz kontrolliert wird, haben wir noch nicht recherchieren können.

Es ist jedoch sehr schwer vorstellbar, dass Beamte oder Angestellte einer Behörde. an der Haustür von jedem Hundebesitzer klingeln und sich danach erkundigen, ob der Hund bereits die vorgeschriebene Mindestdauer im Freien gehabt hat.

Ebenfalls unklar ist, welche Strafen auf Hundebesitzer zukommen, wenn sie der Auslaufpflicht für ihre Vierbeiner, die im Zwinger gehalten werden, nicht nachkommen.

Hier muss noch ein Bußgeldkatalog angefertigt werden, der diese einzelnen Verstöße aufnimmt und somit auch ausgeführt werden kann.



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